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Bekämpfung des Japankäfers

Nach dem Auftreten des invasiven Japankäfers in der Region haben die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt Massnahmen gegen dessen Auftreten eingeleitet und eine verbindliche Allgemeinverfügung erlassen. Die Larven des Japankäfers schädigen insbesondere Wiesen- und Rasenflächen und adulte Tiere verursachen Fressschäden an Blättern, Blüten und Früchten von über 400 Wirtsplanzen.

​JardinSuisse beider Basel hat in Zusammenarbeit mit den Behörden ein Merkblatt für Betriebe erstellt.

Aktuelle Informationen
Stand: 04.09.2024

Die Flugsaison des Japankäfers ist vorbei. Die wichtigsten Massnahmen zu dessen Bekämpfung wurden umgesetzt. Das Bewässerungsverbot im Befallsherd gilt bis Ende September 2024. Mit weiteren Massnahmen ist derzeit nicht zu rechnen. Gemeinsam mit dem Bund wird ein Aktionsplan für das Jahr 2025 vorbereitet.

Die Bestimmungen der Allgemeinverfügung der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt (s. Informationen der Behörden vom 07.08.2024) bleiben unverändert in Kraft.

Die Japankäfer-Hotline als zentrale Anlaufstelle für Käferfunde ist ebenfalls weiter in Betrieb: +41 61 267 64 00.

Bild
Japankäfer (Foto: Bruce Martin)

Downloads
aktualisiert am 18.09.2024

Merkblatt für Betriebe
​Stand 09.08.2024


Informationen der Behörden
​vom 18.09.2024


Informationen der Behörden
vom 04.09.2024


Informationen der Behörden
vom 28.08.2024


Informationen der Behörden
​vom 14.08.2024


​Informationen der Behörden
vom 07.08.2024


Informationen der Behörden
vom 24. Juli 2024


Allgemeinverfügung BL
vom 24. Juli 2024
 

Allgemeinverfügung BS
​vom 20. Juli 2024

 
Verbreitungsgebiet
vom 4. Juli 2024


Befallsherd
im Kanton Basel-Stadt 


Fakten zum Japankäfer
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