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Sozialpartnerschaft

JardinSuisse beider Basel bekennt sich  zu einer für Betriebe und Angestellte gewinnbringenden Sozialpartnerschaft.

Löhne 2025

Die Sozialpartner des Regionalen Gesamtarbeitsvertrags für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die Verhandlungen über die Löhne 2025 abgeschlossen.
 
Für Mitarbeitende im Garten- und Landschaftsbau wurde ein Ausgleich der Teuerung um 0.9 % (Index Oktober 2024) vereinbart. Diese Anpassung gilt für die Löhne aller Mitarbeitenden exkl. Lernende. Zusätzlich haben die Sozialpartner eine generelle Lohnerhöhung von 0.6 % und individuelle Lohnerhöhungen von im Umfang von 0.4 % der Lohnsumme beschlossen. Die Mindestlöhne werden im Rahmen der Teuerung um 0.9 % angepasst.
 
Für Produktionsbetriebe wurden die nationalen Verhandlungsergebnisse übernommen. Diese sehen individuelle Lohnerhöhungen im Umfang von 0.8 % der Lohnsumme sowie eine Erhöhung des Mindestlohnes für Angestellte mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis EFZ um CHF 50.- vor.
 
Die Anpassungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
 
Das Verhandlungsergebnis liegt im Rahmen der Ergebnisse der Lohnumfrage 2024 unter den Mitgliedern von JardinSuisse beider Basel, an der 44 Mitglieder (Vorjahr: 28) teilgenommen haben. Die detaillierte Auswertung der Lohnumfrage 2024 werden wir den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Umfrage zukommen lassen. hier klicken.

GAV 2025 - 2026

Wichtig für Betriebe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft : Neue GAVs 
 
Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus / Spiel- und Sportplatzbaus / Gartenunterhalt, Friedhofunterhalt und Baumpflege
Die Sozialpartner im Gärtnergewerbe beider Basel (JardinSuisse beider Basel, Grüne Berufe Schweiz und Gewerkschaft Unia) haben einen neuen Gesamtarbeitsvertrag 2025 – 2026 (GAV) vereinbart und per 1. Mai 2025 in Kraft gesetzt.
Der Bundesrat hat die Bestimmungen des GAV allgemeinverbindlich erklärt (ave). Die AVE tritt am 1. August 2025 in Kraft. Somit gelten diese Bestimmungen auch für alle ausserkantonalen- und ausländischen Betriebe, sofern sie im Geltungsbereich dieses GAV Arbeiten ausführen oder ausführen lassen
 
Achtung für auswärtige Betriebe:
Ab dem 1. November 2025 gilt für ausserkantonale und ausländische Unternehmen, die im Geltungsbereich dieses GAV arbeiten, eine Kautionspflicht. Dies dient der Sicherstellung der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen und ist zwingend einzuhalten.
 
Übrige Betriebe
Für alle weiteren JardinSuisse-Mitgliederbetriebe, namentlich
  • Baumschulen und Staudengärtnereien
  • Gärtnerischer Detailhandel
  • Zierpflanzenproduktion
ist per 1. Mai 2025 der nationale «Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche» anwendbar.
 
Dieser gilt für 2025 /2026 und wurden zwischen den Sozialpartnern Grüne Berufe Schweiz (GBS) und JardinSuisse ausgehandelt.
 
Weitere Informationen und alle Details zu den neuen Bestimmungen finden Sie auf unserer Website:
👉 jardinsuisse.ch/gav
​

Mindestlöhne 2025

Mindestlöhne 2025

Paritätische Kommission

Auf der Website der Paritätischen Regionalkommission Gärtner BS/BL finden Sie den aktuell geltenden Gesamtarbeitsvertrag inklusive aller Nachträge sowie alle weiteren Informationen zur Sozialpartnerschaft in der regionalen Grünen Branche.
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