Für die Berechnung der Mitgliederbeiträge 2024 benötigen wir von allen Aktivmitgliedern die Lohnsumme 2023.
Bitte lassen Sie uns die Angaben bis spätestens 19. Juli 2024 entweder mittels online-Formular oder ausgefülltem PDF-Formular «Erhebung der Lohnsumme 2023 zur Ermittlung des Mitgliederbeitrags 2024» zukommen. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Besten Dank für die termingerechte Einreichung der Angaben. Formular Erhebung der Lohnsumme 2023 zur Ermittlung des Mitgliederbeitrags 2024 |
Mitgliederbeiträge 2024Gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 21. März 2024 werden für das Jahr 2024 folgende Mitgliederbeiträge erhoben:
Aktivmitglieder Beitrittsgebühr CHF 200.00 (einmalig) Jahresbeitrag Garten- und Landschaftsbaubetriebe Grundbeitrag CHF 800.00 zzgl. 0.35% der Lohnsumme, max. CHF 3'600.00. Jahresbeitrag Übrige Betriebe Grundbeitrag CHF 650.00 zzgl. 0.35% der Lohnsumme, max. CHF 3'600.00. Alle Beiträge zzgl. 8,1% MWST. Gemäss Art. 16.4 Abs. 1 lit. c der Statuten ermäch-tigen die Aktivmitglieder die Geschäftsstelle, via AHV-Ausgleichskassen die für die Abrechnung nötigen Angaben zu überprüfen. |
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